Ein Kindergarten ist eine öffentliche Einrichtung zur Kinderbetreuung. In einem Kindergarten werden die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet. Ein Kind muss mindestens 3 Jahre alt sein um einen Kindergarten in Deutschland besuchen zu dürfen.
Der Kindergarten hat einen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Kindergarten soll die Erziehung der Familie ergänzen und unterstützen. Dieser Auftrag leitet sich vom Erziehungsrecht der Eltern ab und wird durch den Betreuungsvertrag übertragen.
Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) auf einen Kindergartenplatz(halbtags) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
09.12.2011 - Suchen Sie nach einer vertrauenswürdigen Kinderbetreuung oder Tagesmütter für Ihr Kind, oder möchten Sie selbst als Kinderbetreuer oder Leihoma arbeiten? ... [mehr]
26.08.2011 - In Delmenhorst an der Görlitzer Straße 14 wurde eine zweite Kinderbetreuung eröffnet. ... [mehr]
19.08.2011 - Kinderpolitische Grünen-Sprecherin Miriam Staudte ist beeindruckt von dem Angebot an Kinderbetreuung in Jever. ... [mehr]
Grundsätzlich kann das Jugendamt die Kosten für eine Tagesmutter zur Kinderbetreuung übernehmen. ... [mehr]
13.09.2012 - 16.09.2012
Im September 2012 findet die Kind + ... [mehr]